Altersvorsorge
Die staatliche Rentenversicherung wird in unserer heutigen Zeit stark diskutiert. Inwieweit das klassische Modell des aktuellen Rentensystems zukünftig Bestand hat, lässt sich nicht beantworten. Um so wichtiger ist an dieser Stelle eine private Altersvorsorge, um nach dem Ende des Berufslebens keine Furcht vor finanzieller Armut haben zu müssen. Je früher Sie eine private Rentenversicherung abschließen, desto flexibler sind Sie in den monatlichen Beiträgen, ohne ein angemessenes Rentenniveau zu gefährden.
Um einer finanziellen Armut im Alter entgegenzuwirken, stehen Ihnen in der Regel vier Sparmodelle zur Verfügung. Die vier Modelle unterscheiden sich hinsichtlich zwei verschiedener Sparmethoden: Das klassische Rentensparen und das Fondssparen. Wenn Sie sich für die klassische Rentenversicherung interessieren, sparen Sie, indem Sie einen monatlichen Betrag einzahlen und dieser von der Versicherung als Rente zurückgezahlt wird. Das fondsgebundene Sparen ist ähnlich, nur dass die Versicherung das Geld in Fonds anlegt. Auf diesem Weg kann Ihre Rente beträchtlich höher ausfallen, jedoch kann die Rente auch merklich kleiner werden, oder schlimmstenfalls sogar vollständig wegfallen. Zur Bekämpfung der Armut im Alter stehen somit zwei leistungsstarke Systeme zur Verfügung, die der Stützung der gesetzlichen Rente dienen.
Basisrente oder auch Rürup-Rente
Die Basisrente (Rürup-Rente) ist eine staatlich subventionierte Altersvorsorge durch Steuervorteile über einen Sonderausgabenabzug und ist vorrangig für Selbständige entwickelt worden, welche die Förderung innerhalb einer Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen können. Die Ansetzbarkeit der Beiträge zur Basisversorgung existiert seit 2005 in einer Höhe von 60 %. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 % auf 100 %, wobei der maximal abzugsfähige Beitrag im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nach dem Alterseinkünftegesetz begrenzt ist. (siehe Tabelle)
Der Aufwand zur steuerbegünstigten Altersvorsorge nach § 10 Nr. 2 b ESTG kann prozentual wie folgt abgesetzt werden:
Steuerjahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | ab 2025 |
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Beitragsbemessungsgrenze | 96.000 € | 98.400 € | 101.400 € | 104.400 € | 103.800 € | 107.400 € | ||
Beitragssatz | 24,7 % | 24,7 % | 24,7 % | 24,7 % | 24,7 % | 24,7 % | ||
Höchstbetrag | 23.712 € | 24.305 € | 25.046 € | 25.787 € | 25.639 € | 26.528 € | ||
absetzbarer Anteil | 86 % | 88 % | 90 % | 92 % | 94 % | 100% | 100 % | 100 % |
absetzbarer Betrag | 20.392 € | 21.388 € | 20.541 € | 23.724 € | 24.101 € | 25.467 € |
Das Kapital in einem Rürup-Vertrag ist in der Ansparphase pfändungssicher und wird bei längerer Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen für das Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Dennoch existieren mit eingeschränkter Vererbbarkeit und der ausschließlichen Verrentung (keine Kapitalauszahlung) Aspekte, die für die jeweilige Lebenssituation bedacht und berücksichtigt werden sollen. Bei Fragen, inwieweit die verschiedenen Produktvarianten genau Ihrem Lebenskonzept entsprechen, helfen wir Ihnen gern weiter.
Basisrente in der Rentenphase
Die steuerliche Behandlung der Basisrente entspricht auch in der Rentenphase der der gesetzlichen Rentenversicherung. Die monatlichen Leistungen aus der Basisrente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben.
Rentenbeginn | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | … | 2035 | 2036 | 2037 | 2038 | 2039 | ab 2040 |
Besteuerungsanteil | 78 % | 80 % | 81 % | 82 % | 83 % | 84 % | 85 % | … | 95 % | 96 % | 97 % | 98 % | 99 % | 100 % |
Förderrente oder auch Riesterrente
Dass die finanzielle Basis im Alter einen bedrohlichen Stand hat, ist zur Zeit ein viel diskutiertes Thema. Die Absicherung Ihres Ruhestandes durch eine private Institution scheint daher notwendig. Mit der Riester-Rente steht Ihnen eine Versicherung zur Verfügung, die der Staat mit Zuschüssen erweitert. Somit bleiben die zu leistenden Beiträge auf einem finanzierbaren Niveau, ohne eine ausreichende Rentenausschüttung zu gefährden.
Die Riester-Rente bietet Ihnen im Alter aber nicht nur eine private Absicherung Ihrer finanziellen Zukunft. Die Riester-Rente bietet auch eine Garantie für Ihr Geld, damit die Absicherung im Alter auf mehr als einem Standbein fußt. So kann die private Riester-Rente neben der Sicherung von Geld und Einkommen im Alter auch Teilauszahlungen und Beitragsfreistellungen ermöglichen. Mit der privaten Riester-Rente ist die Rente im Alter und die Sicherung von Geld und Vermögen im Alter bedeutend sicherer.
Mindesteigenbeitrag berechnen:
Jahr | …vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres | …höchstens jedoch pro Jahr |
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seit 2008 | 4 % | 2100 € |
Übersicht der staatlichen Zulagen
Jahr | jährliche Grundzulage pro Person | Jährliche Kinderzulage pro Kind geboren bis 31.12.2007 | jährliche Kinderzulage pro Kind geboren ab 01.01.2008 |
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2008 – 2017 | 154 € | 185 € | 300 € |
ab 2018 | 175 € | 185 € | 300 € |
Ansprechpartner
Herr René Schmidtke
Finanz- und Versicherungsmakler
Tel.: 0341-23064749
Fax: 0341-23064751
E-Mail: info@versicherungsvergleich-leipzig.de