Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Absicherungen?

Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsmakler Leipzig

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Für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen gilt: eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss! Denn alle Betroffenen erhalten vom Staat nur noch eine Erwerbsminderungsrente, wenn du in keinem Beruf mehr voll arbeitsfähig bist. Im Gegensatz dazu bezieht sich die private Berufsunfähigkeitsversicherung auf Dein persönliches Berufsbild. Du solltest sich so früh wie möglich um eine entsprechende Absicherung bemühen, denn je höher Dein Alter bei Vertragsbeginn, desto teurer wird die Versicherung. Außerdem ist das Risiko geringer, in den Gesundheitsfragen eine nachteilige Auskunft geben zu müssen.
Es ist sogar möglich, sich bereits als Schüler oder Student für den Fall der Berufsunfähigkeit privat abzusichern. Neben dem niedrigen Eintrittsalter spielt hier die Tatsache, dass noch kein konkreter Beruf erlernt wurde eine Rolle. Berufe mit einer hohen Risikoeinstufung (z.B. Lehrer, oder handwerkliche Berufe) bedingen nämlich einen höheren zu zahlenden Beitrag.

Auf was sollte man bei der Wahl seiner Berufsunfähigkeitsversicherung achten? 

Bei der Wahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung solltest Du insbesondere darauf achten, dass der Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung keine übermäßig strengen Kriterien zur Auszahlung der Rente bzw. der Einmalzahlung anlegt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann beispielsweise vorsehen, dass Du im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit in einen anderen Beruf innerhalb Deiner erlernten Qualifikation oder einen Beruf außerhalb Deiner Qualifikation eingebunden werden. Ein weiteres Merkmal, in dem sich die Berufsunfähigkeitsversicherung untereinander unterscheidet, ist die rückwirkende Zahlung. Ist diese bei einer bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesehen, kannst Du Dir Beiträge nachträglich auszahlen lassen, wenn die Erstdiagnose noch keine abschließende Berufsunfähigkeit feststellen konnte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung steht Dir in vielen verschiedenen Tarifen zur Auswahl. Tarif die Wahl Deiner Versicherung mit Bedacht und lass dich gern von uns beraten.

Wann ist man genau berufsunfähig?

Definition laut § 172 VVG: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Sind Sie in den letzten Jahren von Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt worden und oder sind solche Maßnahmen derzeit vorgesehen?

Diese Frage stellt jeder Versicherer, bei welchen Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeit- oder Risikolebensversicherung beantragen möchtest.

Kannst Du diese Frage nicht mit NEIN beantworten, ist fast immer eine Risikovoranfrage sinnvoll und aus unserer Ansicht dringend zu empfehlen.

Deine Daten werden im Vergleich zum Antrag nicht von dem Versicherer gespeichert, was der Vorteil einer anonymen Risikoanfrage ist.

Große Unterschiede in den Ergebnissen der anonymen Risikovoranfrage

Von den Versicherern kommen nicht selten unterschiedliche Ergebnisse, welche unsere Empfehlung eine Voranfrage durchzuführen, noch verstärken.

Folgende unterschiedliche Ergebnisse haben wir in unserer Praxis bei ein und derselben Anfrage bereits erlebt:

– Versicherer 1: komplette Ablehnung

– Versicherer 2: Ausschlussklausel auf Wirbelsäule 

– Versicherer 3: Risikozuschlag von 20% 

– Versicherer 4: Zurückstellung um 1 Jahr

– Versicherer 5: noch normale Annahme möglich  

Ohne die Risikovoranfrage wäre es einem Glücksspiel gleichgekommen und der Interessent ist schnell schlechter versichert, als es bei einem anderen Versicherer der Fall gewesen wäre.

Die Annahmepolitik der Versicherer kann sich hier auch ständig ändern, so dass auch wir nicht immer vorhersagen können, bei welchen Versicherer das beste Ergebnis rauskommt. 

Auch kann ein Risikoprüfer des Versicherers auf ein anderes Ergebnis kommen als sein Kollege und dies kann auch folgende Ursache haben.

Wie sind die Gesundheitsfragen beantwortet und welche Unterlagen liegen der Risikovoranfrage bei, damit sich ein Risikoprüfer ein genaues Bild der Vorerkrankung und dessen Verlauf machen kann. 

Nicht immer hast du die Möglichkeit dir den passenden Versicherer für deine Absicherung zu wählen. Es ist oft so, der Versicherer wählt, wem er versichern möchte. Damit du aber noch die Wahl hast, machen wir mit dir eine Vorabanfrage.

Darum die Risikovoranfrage der Berufsunfähigkeitsversicherung mit uns  

Nur die wenigsten Interessenten an einer Berufsunfähigkeitsversicherung, können alle Gesundheitsfragen mit nein beantworten und so ist es fast bei jedem nötig und sinnvoll, eine Risikovoranfrage durchzuführen.

Da wir bereits mehrere tausende Voranfragen für unsere Kunden durchgeführt haben, verfügen wir auch über die nötige Erfahrung und kennen die Risikoprüfer bei den Versicherern. Schnell können wir auf dem kurzen Dienstweg Fragen klären und dir eine Einschätzung geben.

Natürlich stellen wir auch direkt mit dir einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Annahme nichts entgegensteht.

Wichtig ist, dass du dich um deine Krankheitsverläufe kümmerst und dir die nötigen Unterlagen von deiner Krankenkasse, deinen Hausarzt oder sonstigen Behandlern beschaffst und uns diese zur Verfügung stellst. 

Um die Aufbereitung und Anonymisierung der Unterlagen zur Risikovoranfrage der Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern wir uns.  

Je genauer und detaillierter die Angaben in der Risikovoranfrage sind, um so besser kann sich der Risikoprüfer ein Bild machen und zu einem Ergebnis kommen.

Sollten keine Versicherbarkeit bei den angefragten Versicherern möglich sein, prüfen wir auch aktuelle Sonderaktionen der Versicherer für dich. Einige Versicherer bieten für bestimmte Berufsgruppen Angebote mit teilweise vereinfachten Gesundheitsfragen an.

Bei diesen Angeboten ist teilweise die Höhe der BU-Rente begrenzt und meist die Nachversicherungsoption ausgeschlossen.

Sind mehrere Versicherer bereit dich zu versichern, so suchen wir für Dich den passenden Anbieter aus und besprechen mit Dir gemeinsam Vorteile und Nachteile der verschiedenen Varianten und stellen mit Dir gemeinsam den BU-Antrag bei der Gesellschaft.

Warum ist das Anfordern der Krankenakte sinnvoll?

Du hast die Krankenakte von deiner Krankenkasse erhalten und schaust Dir die Unterlagen an. Hierbei kommt es aus unserer Erfahrung manchmal zu bösen Überraschungen, denn schnell kannst du eine Diagnose entdecken von welcher Du nichts wußtest oder welche durch einen Abrechnungsfehler eines Arztes in Deiner Akte auftaucht. In diesen Fällen ist handeln angesagt und Du solltest mit dem Arzt freundlich klären was zu tun ist. In der Regel reicht hier ein Brief des Arztes aus, um die fehlerhafte Diagnose zu klären oder einen Fehler zu korrigieren.

Handelt es sich um eine komplette Falschabrechnung des Arztes, bleib trotzdem freundlich und besprechen es in Ruhe mit dem Arzt, wie dieser Fehler korrigiert werden kann.

Begriffe zur BU kurz Erklärt:

Was versteht man unter Nachversicherungsgarantie?

Die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ermöglicht es, den Versicherungsschutz im Laufe der Zeit zu erhöhen, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dabei unterscheidet man zwischen der ereignisabhängigen und ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie.

Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie:

Hier kann der Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen erhöht werden, zum Beispiel:

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Kauf einer Immobilie
  • Gehaltssteigerung oder beruflicher Aufstieg

Diese Ereignisse bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz innerhalb eines festgelegten Zeitraums ohne Gesundheitsprüfung anzupassen.

Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie:

Zusätzlich gibt es oft die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auch ohne konkretes Ereignis regelmäßig zu erhöhen. Dies ist in der Regel innerhalb der ersten Versicherungsjahre oder in bestimmten Abständen möglich. Auch hier ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, jedoch kann die Erhöhung an bestimmte Bedingungen wie ein Höchstalter geknüpft sein.

Durch diese beiden Varianten der Nachversicherungsgarantie bleibt der Versicherungsschutz flexibel und anpassbar, sowohl bei wichtigen Lebensereignissen als auch unabhängig davon.

Was versteht man unter abstrakter und konkreter Verweisung?

In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielen die Begriffe abstrakte und konkrete Verweisbarkeit eine wichtige Rolle, da sie die Bedingungen festlegen, unter denen ein Versicherer Leistungen verweigern kann, obwohl die versicherte Person ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Abstrakte Verweisbarkeit:

Bei der abstrakten Verweisbarkeit kann der Versicherer die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern, wenn die versicherte Person theoretisch noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte, die ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht. Es ist dabei unerheblich, ob die versicherte Person diese Tätigkeit tatsächlich ausübt oder ob eine solche Stelle verfügbar ist.

Beispiel: Ein berufsunfähiger Handwerker könnte theoretisch auf eine Bürotätigkeit verwiesen werden, auch wenn er diese aktuell nicht ausübt.

Viele moderne Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten auf die abstrakte Verweisung, um dem Versicherten einen besseren Schutz zu bieten.

Konkrete Verweisbarkeit:

Die konkrete Verweisbarkeit bedeutet, dass der Versicherer nur dann die Zahlung verweigern kann, wenn die versicherte Person tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer Qualifikation und bisherigen Lebensstellung entspricht. Es reicht also nicht, dass eine solche Tätigkeit theoretisch möglich wäre; sie muss konkret ausgeführt werden.

Beispiel: Ein berufsunfähiger Handwerker, der tatsächlich eine Bürotätigkeit ausübt, kann auf diese Tätigkeit verwiesen werden und würde keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Was versteht man unter Prognosezeitraum in der BU?

Der Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bezeichnet den Zeitraum, über den ein Arzt oder ein Gutachter eine Einschätzung abgibt, wie lange eine Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. Üblicherweise liegt der Prognosezeitraum bei 6 Monaten. Das bedeutet, dass eine Berufsunfähigkeit nur dann anerkannt wird, wenn sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht oder bereits bestanden hat.

Wichtige Punkte zum Prognosezeitraum:

  • Mindestdauer: Eine Berufsunfähigkeit wird erst anerkannt, wenn der Prognosezeitraum von 6 Monaten erfüllt ist. Das heißt, der Versicherte muss voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande sein, seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben.
  • Zukunftsprognose: Die Entscheidung basiert auf der ärztlichen Einschätzung, ob der Versicherte in Zukunft voraussichtlich für diesen Zeitraum berufsunfähig sein wird.
  • Vergangenheit: Auch wenn der Versicherte bereits sechs Monate berufsunfähig war, kann die Berufsunfähigkeit rückwirkend anerkannt werden, wenn diese Dauer erreicht wurde.

Der Prognosezeitraum ist wichtig, um kurzfristige Erkrankungen von einer dauerhaften Berufsunfähigkeit abzugrenzen und sorgt dafür, dass Leistungen nur bei langfristigem Verlust der Arbeitskraft gewährt werden.

Was ist die Dynamik und warum ist sie sinnvoll einzuschließen?

Die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beschreibt eine automatische, regelmäßige Erhöhung sowohl der Versicherungsleistungen als auch der Beiträge. Diese Anpassung erfolgt in der Regel jährlich und orientiert sich an einem festgelegten Prozentsatz (z. B. 3 % oder 5 % pro Jahr). Durch die Dynamik wächst der Versicherungsschutz kontinuierlich mit, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.

Warum ist die Dynamik sinnvoll?

  1. Anpassung an die Inflation:
    Im Laufe der Jahre verliert Geld durch Inflation an Wert. Das bedeutet, dass die Lebenshaltungskosten steigen, aber der ursprünglich vereinbarte Versicherungsschutz ohne Anpassung konstant bleibt. Durch die Dynamik bleibt die Berufsunfähigkeitsrente kaufkraftstark und deckt auch in der Zukunft den Lebensstandard ab.
  2. Absicherung steigender Einkommen:
    Gerade in den aktiven Berufsjahren steigt häufig das Einkommen. Mit einer dynamischen Erhöhung passt sich der Versicherungsschutz automatisch dem gestiegenen Einkommensniveau an. So wird sichergestellt, dass die BU-Rente auch später noch angemessen ist, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  3. Keine erneute Gesundheitsprüfung:
    Der große Vorteil der Dynamik ist, dass die Erhöhung der Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Das bedeutet, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten verschlechtert hat, kann der Versicherungsschutz weiterhin angepasst werden.
  4. Flexibilität:
    Der Versicherungsnehmer kann in der Regel der Dynamik in einzelnen Jahren widersprechen, falls beispielsweise keine Erhöhung gewünscht wird. Der Vertrag bleibt trotzdem bestehen, und die Dynamik kann in späteren Jahren wieder aufgenommen werden.

Fazit:

Die Dynamik ist eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie den Schutz laufend an steigende Kosten und Lebensverhältnisse anpasst, ohne das Risiko einer neuen Gesundheitsprüfung. So bleibt die Absicherung auch langfristig angemessen und schützt den Versicherten vor der Inflation und einem wachsenden Einkommensbedarf.

Was ist die Leistungsdynamik warum kann sie sinnvoll sein?

Die Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bezieht sich auf die automatische Erhöhung der BU-Rente, sobald der Versicherungsfall eingetreten ist, also nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Diese Dynamik sorgt dafür, dass die monatliche Rente während der Leistungszeit regelmäßig steigt, oft um einen festgelegten Prozentsatz (z. B. 1-3 % pro Jahr), um die Inflation auszugleichen und die Kaufkraft der Rente langfristig zu sichern.

Warum kann die Leistungsdynamik sinnvoll sein?

Die Leistungsdynamik ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente auch langfristig den Lebensstandard des Versicherten sichern kann. Ohne diese Dynamik könnte die Rente durch die Inflation an Wert verlieren, da die Lebenshaltungskosten im Laufe der Zeit steigen.

Vorteile der Leistungsdynamik:

  1. Inflationsschutz:
    Die Leistungsdynamik schützt vor dem Kaufkraftverlust durch Inflation. Die Lebenshaltungskosten steigen in der Regel über die Jahre, und eine dynamische Erhöhung der Rente stellt sicher, dass der Versicherte auch in Zukunft seinen Lebensstandard halten kann.
  2. Langfristige Absicherung:
    Bei langfristiger Berufsunfähigkeit kann eine über viele Jahre hinweg unveränderte Rente möglicherweise nicht ausreichen. Die Dynamik sorgt dafür, dass der Schutz auch bei lang anhaltender Berufsunfähigkeit adäquat bleibt.
  3. Automatische Anpassung:
    Die Rente wird automatisch erhöht, ohne dass der Versicherte selbst tätig werden muss. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz auch ohne weiteres Zutun auf einem angemessenen Niveau.
  4. Planungssicherheit:
    Da der Erhöhungsprozentsatz oft im Voraus festgelegt ist, bietet die Dynamik dem Versicherten eine klare Planungssicherheit darüber, wie sich die Rente in Zukunft entwickelt.

Nachteile der Leistungsdynamik:

  1. Höhere Beiträge im Leistungsfall:
    Eine dynamische Erhöhung der BU-Leistung führt oft dazu, dass auch die Beiträge vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (während der Beitragszahlungsphase) höher ausfallen, da die Versicherung das Risiko einer höheren späteren Rente einkalkuliert.
  2. Überversicherungsrisiko:
    Bei kürzeren Phasen der Berufsunfähigkeit oder wenn die Kosten des Versicherten nicht im gleichen Maße steigen wie die Rente, besteht das Risiko einer Überversicherung. Dies kann unnötige Kosten verursachen, die nicht im Verhältnis zum eigentlichen Bedarf stehen.
  3. Keine Anpassung der Beiträge während der Berufsunfähigkeit:
    Auch wenn die Rente dynamisch steigt, sind die Beiträge für den Versicherten bis zum Eintritt des Leistungsfalls entsprechend höher. Für manche kann dies eine unnötige finanzielle Belastung darstellen, vor allem, wenn die Rente später möglicherweise nicht so stark an Wert verliert, wie erwartet.

Fazit:

Die Leistungsdynamik ist eine sinnvolle Option, um die Kaufkraft der BU-Rente langfristig zu sichern und die Absicherung an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen. Sie bietet Vorteile wie Inflationsschutz und langfristige finanzielle Sicherheit, kann jedoch durch höhere Beiträge und das Risiko der Überversicherung auch Nachteile mit sich bringen. Wer eine langfristige Absicherung sucht, sollte diese Option in Erwägung ziehen, gleichzeitig aber die höheren Beitragskosten und den tatsächlichen Bedarf genau abwägen.

Was bedeutet Leistung bei Arbeitsunfähigkeit und wie sinnvoll ist dieser Baustein?

Der Baustein „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet eine zusätzliche Absicherung, die greift, wenn der Versicherte vorübergehend arbeitsunfähig ist, aber noch keine dauerhafte Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen vorliegt. Dieser Baustein schließt die Lücke zwischen der Krankentagegeldversicherung (z. B. nach sechs Wochen) und einer möglichen Berufsunfähigkeit.

Was bedeutet Leistung bei Arbeitsunfähigkeit?

  • Definition Arbeitsunfähigkeit: Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit auszuführen, aber eine Berufsunfähigkeit noch nicht festgestellt wurde. Die Arbeitsunfähigkeit muss in der Regel für mindestens 6 Monate bestehen, um die Leistung zu erhalten.
  • Rente bei Arbeitsunfähigkeit: Wenn der Versicherte für diesen Zeitraum arbeitsunfähig ist, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, oft für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 12 bis 24 Monate). Während dieser Zeit sind auch die Beitragszahlungen in der Regel ausgesetzt.
  • Unabhängig von Berufsunfähigkeit: Wichtig ist, dass die Leistung unabhängig davon gezahlt wird, ob eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Wenn die Arbeitsunfähigkeit später doch in eine Berufsunfähigkeit übergeht, greift die BU-Rente.

Ist dieser Baustein sinnvoll?

  1. Frühe Absicherung: Da die Leistungen der BU erst bei dauerhafter Berufsunfähigkeit einsetzen, kann der Baustein für Arbeitsunfähigkeit eine wichtige Absicherung darstellen, insbesondere bei längeren Krankheitsphasen, die sich später möglicherweise nicht als Berufsunfähigkeit herausstellen.
  2. Schutz bei längerer Krankheit: Viele Menschen erleben längere Krankheitsphasen, die zwar keine dauerhafte Berufsunfähigkeit bedeuten, aber trotzdem finanzielle Einbußen verursachen. Der Baustein fängt diese finanziellen Einbußen auf.
  3. Vermeidung von Versorgungslücken: Durch die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Versorgungslücke geschlossen werden, die sonst bei längerer Krankheit entsteht, wenn zum Beispiel das Krankengeld endet oder der gesetzliche Schutz unzureichend ist.

Fazit:

Der Baustein „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“ ist besonders für Menschen sinnvoll, die sich auch gegen längere Krankheit ohne dauerhafte Berufsunfähigkeit absichern möchten. Er bietet finanzielle Sicherheit in Zeiten der Unsicherheit und schließt die Lücke zwischen den Leistungen der Krankenkassen und der BU-Versicherung.

Was bedeutet die Rückwirkende Leistung?

Die rückwirkende Leistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bedeutet, dass die BU-Rente ab dem Zeitpunkt gezahlt wird, ab dem die Berufsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist, und nicht erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit formal festgestellt oder anerkannt wurde. Dies ist besonders wichtig, da es in der Praxis oft eine gewisse Zeit dauern kann, bis die Berufsunfähigkeit durch den Versicherer geprüft und anerkannt wird.

Wie funktioniert die rückwirkende Leistung?

  • Feststellung der Berufsunfähigkeit: Wenn ein Versicherter berufsunfähig wird, dauert es häufig mehrere Monate, bis die notwendigen medizinischen Gutachten und Prüfungen vorliegen und der Versicherer die Berufsunfähigkeit offiziell anerkennt.
  • Leistung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit: Obwohl die Anerkennung erst später erfolgt, wird die Rente rückwirkend ab dem Zeitpunkt gezahlt, zu dem die Berufsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist. Damit werden die Monate, in denen der Versicherte bereits berufsunfähig war, aber noch keine Rente erhalten hat, ausgeglichen.
  • Typische Rückwirkungszeiträume: Die rückwirkende Leistung deckt häufig den Zeitraum ab, der zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und der offiziellen Anerkennung liegt, was oft 6 Monate oder länger sein kann.

Warum ist die rückwirkende Leistung wichtig?

  1. Finanzielle Sicherheit: Da die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit in der Regel Zeit benötigt, sorgt die rückwirkende Leistung dafür, dass der Versicherte keine finanziellen Lücken überbrücken muss, während er auf die formale Entscheidung des Versicherers wartet.
  2. Absicherung für langwierige Prüfungsprozesse: Bei komplexen gesundheitlichen Situationen kann die Prüfung länger dauern. Mit einer rückwirkenden Leistung ist sichergestellt, dass die versicherte Person auch für diese Zeit, in der sie schon berufsunfähig war, eine Rente erhält.
  3. Lückenlose Zahlung: Rückwirkende Leistungen vermeiden, dass der Versicherte erst ab dem Zeitpunkt der Anerkennung der Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert ist. Stattdessen erhält er lückenlos die Leistung ab dem Zeitpunkt, zu dem er nicht mehr in der Lage war, seinen Beruf auszuüben.

Fazit:

Die rückwirkende Leistung bietet eine wertvolle finanzielle Sicherheit für Versicherte, die möglicherweise längere Zeit auf die Anerkennung ihrer Berufsunfähigkeit warten müssen. Sie stellt sicher, dass der Versicherte keine Einkommenslücken hat und ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Rente erhält, auch wenn die Prüfung und Anerkennung später erfolgt.

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