Hausratversicherung

Als Mieter einer Wohnung oder als Hauseigentümer sind Ihnen bereits häufige Gefahrenquellen bekannt, die Ihre Wohnung und Ihr Inventar gefährden können. Zu diesen Quellen zählen Feuer- und Leitungswasserschäden, aber auch Hagel und Einbruch. Tritt ein Schadensfall ein, kann die Schadenssumme schnell sehr groß werden. In dieser Situation hilft Ihnen die Hausratsversicherung, die Ihnen bis zu einem festgelegten Versicherungswert den Schaden ersetzt und je nach Tarif sogar weitere Möglichkeiten bietet, wie beispielsweise kostenfreie Übernachtung in einem Hotel, wenn die Wohnung zeitweise nicht mehr bewohnbar ist.

Ein prägnantes Beispiel eines sinnvollen Einschlusses der Hausratsversicherung ist Übernahme der Hotelkosten im Schadensfall. Sollten Sie im Zuge einer drastischen Schädigung Ihres Wohnraumes gezwungen sein, für die Dauer der Instandsetzung eine neue Bleibe zu beziehen, werden manche Hausratsversicherungen anbieten, die Kosten der Übernachtungen ganz oder teilweise zu übernehmen. Sollten Sie im Verlaufe der Wohnungsschädigung selbst geschädigt worden sein und einen Krankenhausaufenthalt benötigen, deckt die Hausratsversicherung zwar nicht die Krankenhauskosten, aber bei manchen Tarifen den Diebstahl Ihrer persönlichen Wertgegenstände und Geldsummen, wenn Sie Ihnen innerhalb des Krankenhausaufenthaltes entwendet worden sind. Eine Hausratsversicherung bietet ein reichhaltiges Spektrum an Einschlüssen. Wählen Sie eine Hausratsversicherung, der Ihrer Erwartung an einen umfassenden Schutz am nächsten kommt.

Neuwertversicherung

Der Hausratversicherung liegt immer die Neuwertversicherung zugrunde. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall immer Anrecht auf den Neuwert des zerstörten oder beschädigten Gegenstandes haben. Sie bekommen also den Gegenstand in gleicher Art und Güte ersetzt. Sollte zum Beispiel Ihr Kühlschrank durch ein Feuer zerstört werden, wird er in voller Höhe ersetzt. Die Versicherung darf nicht behaupten, der Kühlschrank war schon 10 Jahre alt und wir ersetzen nur den Restwert. In der Hausratversicherung muss der Versicherer den Neuwert erstatten.

Unterversicherung

Wenn die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung von dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrates nach unten abweicht, kann eine Unterversicherung bestehen. Beispiel: der gesamte Neuwert Ihres Hausrats beträgt 100.000 EUR, Sie haben aber in Ihrer Hausratversicherung 70.000 EUR versichert. Dann sind Sie zu 30% unterversichert. Der Versicherer kann in diesem Fall bei einem Schaden die Entschädigung um 30% kürzen. Aus diesem Grund sollten Sie immer darauf achten, dass in Ihrer Hausratversicherung die Versicherungssumme richtig ermittelt ist. Helfen kann Ihnen dabei der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Durch die Errechnung Ihrer Versicherungssumme mit dieser Formel, wird die Unterversicherung nicht angerechnet.

Unterversicherungsverzicht

Die Versicherer legen bei dem Unterversicherungsverzicht einen festen Wert pro Quadratmeter fest. Wird dieser Wert mit der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses multipliziert, erhalten Sie die Versicherungssumme mit dem Unterversicherungsverzicht. Der Wert für den Unterversicherungsverzicht weicht je Quadratmeter bei den Versicherungsgesellschaften ab, liegt aber in der Regel bei etwa 650 EUR pro qm.

Beispiel: Eine Wohnung mit 100 qm Wohnfläche wäre somit mit 65.000 EUR Versicherungssumme versichert. Formel: 100 qm x 650 EUR = 65.000 EUR

Jeder Schadensfall würde jetzt ohne Anrechnung einer Unterversicherung voll entschädigt werden, soweit er auch bedingungsgemäß versichert wurde. Bei einem höherwertigen Hausrat sollte natürlich zusätzlich zu dieser Formel die genaue Versicherungssumme dem Neuwert Ihres Hausrates angepasst werden

Ist der Rasenroboter in der Hausratversicherung mitversichert?

Über die Hausratversicherung ist ein Rasenroboter nicht automatisch gegen einfachen Diebstahl mitversichert, wenn er sich draußen auf dem eigenen Grundstück befindet. Gleiches gilt übrigens auch für Gartenmöbel die sich im Freien befinden.

Um den Rasenroboter in der Hausratversicherung in den Versicherungsschutz einzuschließen, sollten Sie den Rasenroboter bei Ihrem Versicherer anmelden. Bei der Anmeldung geben Sie bitte auch den genauen Anschaffungswert des Roboter an. Lassen Sie sich von Ihren Hausratversicherer unbedingt schriftlich bestätigen , dass der Roboter auf dem Grundstück gegen Sturm, Hagel und einfachen Diebstahl mitversichert ist.
Bei einigen Versicherern ist der Rasenroboter dann gegen einfachen Diebstahl beitragsfrei mitversichert, wenn er durch ein Passwort geschützt ist, was bei den meisten gängigen Modellen der Fall ist.