Private Krankenversicherung
Als eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen ist die Krankenversicherung eine sinnvolle und zugleich zwingend erforderliche Schutzmaßnahme. Der Gesetzgeber verlangt von jedem Einwohner Deutschlands eine Absicherung im Krankheitsfall. Der Mindestumfang dafür ist gesetzlich geregelt. Zu unterscheiden sind die gesetzlichen von den privaten Krankenversicherungen. Die gesetzliche Versicherung erfüllt die staatlich vorgegebenen Mindestregeln und arbeitet nach dem jeweils gültigen Sozialgesetzbuch. Da Gesetze geändert werden können, können auch die Leistungen der gesetzlichen Versicherung verändert werden. So werden zum Beispiel die Kosten für Brillen und Sehhilfen seit einiger Zeit nicht mehr bezahlt. Darüber hinaus können gesetzliche Kassen in beschränktem Umfang auch Mehrleistungen anbieten, etwa Gesundheitskurse bezuschussen. Der Beitrag der gesetzlichen Versicherungen richtet sich nach dem Einkommen. Wieviel Prozent des Einkommens bezahlt werden muss wird ebenfalls gesetzlich geregelt. Die meisten Kassen erheben einen Zusatzbeitrag welcher variabel ist.
Die privaten Krankenversicherungen berechnen den Beitrag nach dem Eintrittsalter der versicherten Person und dem Leistungsumfang der gewählten Tarife. Wer mehr Schutz möchte bezahlt auch etwas mehr für die private Krankenversicherung. Dabei sind Tarife mit Mehrleistungen oftmals preiswerter als der Grundschutz in der gesetzlichen Versicherung. Leistungsveränderungen dürfen in der privaten Krankenversicherung nicht vorgenommen werden. Was man einmal versichert hat steht einem auch zu so lange man den gewählten Schutz aufrecht erhält. So wissen Sie jederzeit was von der privaten Krankenversicherung bezahlt wird. Ob sich die private Krankenversicherung für Sie lohnt prüfe ich gerne für Sie. Da sich der Beitrag im Rentenalter nicht an ihr Einkommen anpasst gibt es verschiedene Vorsorgemöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung damit Ihr Beitrag auch dann bezahlbar bleibt.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Prinzipiell können sich alle Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, privat krankenversichern.
Das sind im Einzelnen folgende Personengruppen:
Beamte, Selbständige, Freiberufler und Künstler, Studenten und Arbeitnehmer die ein Bruttogehalt über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze erhalten.
Beamte: erhalten von ihren Dienstherren anteilig, in der Regel zu 50% oder 70%, Kinder zu 80% die Kosten für Behandlungen im Falle einer Krankheit erstattet, man nennt diese Erstattung Beihilfe. Die restlichen Kosten muss der Beamte selbst versichern. Die Private Krankenversicherung bietet dafür entsprechende Beamtentarife an, die die Restkosten nach Vorleistung der Beihilfe kostengünstig absichern. Da die Krankheitskosten hier nur prozentual (also 50%, 30% oder 20%) erstattet werden müssen sind die Beiträge entsprechend niedrig. Beamte können sich auch gesetzlich versichern, bezahlen dort in den meisten Bundesländern aber den vollen Beitragssatz entsprechend Ihres Einkommens. In einigen Bundesländern können sich Beamte auch freiwillig gesetzlich versichern und bekommen, ähnlich wie bei Arbeitnehmern, einen Beitragszuschuss von ihrem Dienstherren.
Selbstständige: sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Sie können in die private Krankenvollversicherung eintreten. Den Umfang der Versicherungsleistungen können sie selbst bestimmen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Tarife sind sehr groß und umfassen ein ganz unterschiedliches Leistungsspektrum. Der Beitrag berechnet sich nach dem Eintrittsalter und nicht nach dem Einkommen. Daher ist der Beitrag auch oft günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zuschläge kann es für bereits bestehende Vorerkrankungen geben. Der Gesetzgeber verlangt hier wenigstens einen Mindestschutz für ambulante und stationäre Behandlungskosten.
Freiberufler: diese Personengruppe ist ähnlich den selbständig Tätigen versichert. Wer ein Freiberufler ist (z.Bsp. Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte…) wird in § 18 EStG bzw. § 1 PartGG geregelt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten z.Bsp. für Ärzte besonders günstig kalkulierte Tarife an da man hier auch von einer Selbstbehandlung ohne Kosten ausgehen kann. Diese Tarife stehen dann in der Regel auch den Angehörigen (Kinder, Eheleute) zur Verfügung.
Künstler: sind eine besondere Art von Freiberuflern und sind in der Regel über die Künstlersozialkasse (KSK) analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie können sich allerdings von der KSK befreien lassen und erhalten dann von dort einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Der Beitrag kann, je nach Einkommen des Künstlers, auch deutlich geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen.
Studenten: sind prinzipiell versicherungspflichtig. Allerdings haben Sie bei Beginn ihres Studiums einmalig die Möglichkeit sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Das kann vor allem für Studenten die nach dem Studium verbeamtet werden oder eine freie- oder selbständige- Tätigkeit anvisieren sinnvoll sein. Diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums. Die PKV bietet für Studenten spezielle, kostengünstige Tarife an.
Arbeitnehmer: dieser Personenkreis ist in der Regel versicherungspflichtig. Übersteigt das jährliche Bruttoeinkommen als Arbeitnehmer aber die jeweilige Versicherungspflichtgrenze kann sich der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV eintreten. Diese Personengruppe profitiert besonders von einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt nämlich einen Teil der Beiträge, so hat der Versicherte sehr gute Versicherungsleistungen für einen vergleichsweise geringen Beitrag.
Versicherungspflichtgrenze für Angestellte
Jahr | jährliche Versicherungspflichtgrenze | Veränderung zum Vorjahr |
2016 | 56.250,00 € | 2,5 % |
2017 | 57.600,00 € | 2,4 % |
2018 | 59.400,00 € | 3,1 % |
2019 | 60.750,00 € | 2,3 % |
2020 | 62.550,00 € | 3,0 % |
2021 | 64.350,00 € | 2,8 % |
2022 | 64.350,00 € | 0 % |
2023 | 66.600,00 € | 3,4 % |
2024 | 69.300,00 € | 4,1 % |
Ansprechpartner
Frau Solveig Wuttke
Versicherungsmaklerin
Tel.: 0341-23064750
Fax: 0341-23064751
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