Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern mit Riester-Bausparverträgen gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil dürfen Bausparkassen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine jährlichen Entgelte für die Führung solcher Verträge verlangen. Die entsprechenden Klauseln erklärte das Gericht für unwirksam. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bausparkassen mit den Jahresentgelten Kosten für eigene Verwaltungsaufgaben auf ihre […]










