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Krankenversicherung: So unterstützt die gesetzliche Rentenversicherung
Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser Zuschuss muss jedoch beantragt werden und variiert je nach individueller Rentenhöhe und Krankenkassenbeitrag. Erfahren Sie mehr über die Berechnungsgrundlagen und wie Sie den Zuschuss beantragen können.
Rentnerinnen und Rentner, die entweder privat oder freiwillig krankenversichert sind, haben die Möglichkeit, von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zu erhalten. Dieser Zuschuss muss aktiv beantragt werden, beispielsweise zusammen mit der Beantragung der Rente.
Für freiwillig Versicherte hängt die Höhe des Zuschusses von mehreren Faktoren ab: der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Zur Berechnung des Zuschusses wird dieser Satz um die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das daraus resultierende Ergebnis wird halbiert, was dann die Basis für die Zuschusshöhe bildet.
Auch privat versicherte Rentner können einen Zuschuss erhalten, der grundsätzlich ähnlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet wird. Hierbei wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt, der derzeit bei 1,7 Prozent liegt. Der Zuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.
Rentner sollten beachten, dass der Zuschuss nicht automatisch gewährt wird, sondern aktiv beantragt werden muss. Es lohnt sich, rechtzeitig Informationen einzuholen und den Antrag zusammen mit der Rentenbeantragung einzureichen, um die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.