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Woh­nungs­bauprämie fürs Eigenheim

Viele Menschen hegen den Wunsch, in ihren eigenen vier Wänden zu leben. In den kommenden Jahren beabsichtigt jeder sechste Deutsche (18 Prozent), Wohneigentum zu erwerben. Unter den 25- bis 34-Jährigen hegt sogar jeder Dritte (35 Prozent) derartige Kaufabsichten. Das geht aus einer aktuellen Umfrage von YouGov im Auftrag der Postbank Immobilien hervor.

Um dieses Ziel zu unterstützen, bietet der Staat finanzielle Anreize für Geldanlagen, die für den Erwerb, die Sanierung oder Renovierung von Immobilien genutzt werden können. Diese Anreize werden durch die Wohnungsbauprämie gewährt.

Die staatliche Förderung betrifft jährliche Sparbeiträge von 700 Euro, bzw. 1.400 Euro für Ehepaare, mit einem Zuschuss von zehn Prozent. Diese Beiträge müssen in einen Sparvertrag fließen, der eine „wohnwirtschaftliche Verwendung“ der Anlage vorsieht. Üblicherweise handelt es sich dabei um einen Bausparvertrag.

Die Förderberechtigung richtet sich an Sparer ab 16 Jahren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro, während für Verheiratete eine Einkommensgrenze von 70.000 Euro gilt.

Damit die im Verlauf des Vertrags festgelegte Prämie dem Bausparguthaben gutgeschrieben werden kann, muss der Sparvertrag bei der Zuteilung für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwendet werden. Wer aktuell bauen will, sollte seine finanzielle Kalkulation aber genau prüfen. Die Bauzinsen sind in den letzten Monaten deutlich gestiegen, zudem haben sich Material, Handwerkerleistungen etc. deutlich verteuert. Hier sollte im Zweifel ein unabhängiger Fachmann hinzugezogen werden, ob die geplante Finanzierung noch funktioniert.