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Autoversicherung: Im Frühling gehen die Waldbewohner auf Reisen
Im Frühling werden nicht nur die Menschen aktiv und halten sich mehr im Freien auf. Auch Fuchs, Reh und Wildschwein sind unterwegs – auf der Suche nach Nahrung oder Paarungsmöglichkeiten. Ein Grund, warum die Versicherungswirtschaft jetzt vor Wildunfällen warnt. Denn diese sind im Frühjahr besonders häufig.
Am 26. März wird die Uhr von Winter- auf Sommerzeit umgestellt, dann rückt der Berufsverkehr wieder mehr in die Zeit der Dämmerung. Zugleich werden die Bewohner des Waldes aktiv und begeben sich auf Nahrungs- und Partnersuche. Dies sind auch die Gründe, weshalb im Straßenverkehr besondere Vorsicht geboten ist. Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in dieser Woche mitteilt, ist im April und Mai die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit.
Demnach ist das Risiko eines versicherten Wildunfalls im April um 16 Prozent, im Mai sogar um 22 Prozent höher als im Jahresdurchschnitt. Für diese Daten wurden die Unfallstatistiken der Autoversicherer aus mehreren Jahren ausgewertet. Speziell in Waldabschnitten und an Feldrändern sollten Autofahrer folglich besonders wachsam sein und das Tempo drosseln. Befindet sich ein Tier bereits auf der Straße, sollte der Fahrer zusätzlich abbremsen und abblenden, da Wildtiere oft verunsichert stehen bleiben, wenn sie von Fernlicht geblendet werden.
Riskante Ausweichmanöver nicht ratsam
Ist ein Aufprall nicht vermeidbar, sollte eine Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad erfolgen. „Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, Hauptgeschäftsführerin des GDV, laut Pressetext.
Leider kommt es im Straßenverkehr sehr häufig zu Unfällen mit Tieren. Mehr als 280.000 Wildunfälle zählen die Versicherer pro Jahr, der durchschnittliche Schaden beziffert sich auf 3.300 Euro. Wenn es kracht und ein Tier involviert ist, zahlt in der Regel die Teil- und Vollkaskoversicherung. Hierbei ist auf das Kleingedruckte im Vertrag zu achten. Manche Versicherer zahlen nur für Zusammenstöße mit Haarwild, zum Beispiel Rehe oder Hirsche, nicht aber, wenn es zu einer Kollision mit einer entlaufenen Kuh, einem Pferd oder einem anderen Haus- und Nutztier kommt. Gut zu wissen: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
Der Versichererverband gibt auch Tipps, wie man sich nach einem Wildunfall verhalten sollte. Zunächst gilt es natürlich, die Unfallstelle zu sichern: Warnblinklicht, ein Warndreieck und eine reflektierende Warnweste sind hierbei Pflicht. Dann sollte die Polizei benachrichtigt werden. Verletzte Tiere nicht anfassen – sie können aggressiv reagieren, wenn sie an Schmerzen leiden. Das ist Sache des Försters. Damit es keine Konflikte mit dem Kfz-Versicherer gibt, sollten sich die Betroffenen zudem eine Wildunfallbescheinigung von der Polizei, dem Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen. Und der Versicherer sollte informiert werden, bevor ein Auto repariert oder verschrottet wird.