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Wohn-Riester für energetische Sanierung geöffnet
Der Wohn-Riester, die staatlich geförderte Eigenheimrente, wird erweitert. Zukünftig soll der Wohn-Riester auch für energetische Sanierung eingesetzt werden können.
Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:
- Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
- Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung)
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- Riester-Darlehen
- Riester-Bausparvertrag
- Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten
Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.