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Energiepreispauschale – Was dahinter steckt

Im September 2022 wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die sogenannte Energiepreispauschale ausgezahlt. 300 Euro gibt es für Beschäftigte – doch ganz behalten dürfen sie das Geld nicht, denn die Sache hat einen Haken.

Die Preise in Deutschland explodieren: Die Inflationsrate war in den Sommermonaten so hoch wie zu Zeiten der Energiekrise 1974 nicht mehr. Den Rekord markierte bisher der Mai 2022, wo sie laut Statistischem Bundesamt bei 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr lag. Doch damit dürfte das Ende der Teuerungsspirale noch nicht erreicht sein. Die Bundesbank prognostiziert, dass die Teuerung im Herbst die 10-Prozent-Marke knacken könnte.

Besonderer Preistreiber sind die Energiepreise. Experten rechnen damit, dass sich zum Beispiel der Preis für Gas verdreifachen bis vervierfachen wird. Viele Haushalte dürfte das an die Belastungsgrenze bringen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung mehrere Hilfspakete auf den Weg gebracht – auch wenn deren Wirkung von vielen als nicht ausreichend bewertet wird. Ein wichtiger Teil, der Beschäftigten zugute kommen soll, wird hierbei im September wirksam: die sogenannte Energiepreispauschale.

Konkret werden den Beschäftigten einmalig 300 Euro ausgezahlt. Wer aber hat Anrecht darauf? Die Pauschale sollen alle erhalten, die Lohnsteuer der Klassen 1 bis 5 zahlen. Nicht nur Vollzeitbeschäftigte sollen sie erhalten, sondern auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Sie sollen das Geld im September automatisch mit ihrem Gehalt ausgezahlt bekommen. Zudem sollen das Geld auch Personen bekommen, die aktuell zwar nicht mehr einkommenssteuerpflichtig beschäftigt sind, aber irgendwann im Jahr 2022 entsprechend in Lohn und Tüte standen. Das gilt dann auch für Arbeitslose, die in diesem Jahr bereits beschäftigt gewesen sind.

Freiberufler, Gewerbetreibende und Forstwirte haben zwar kein Anspruch auf eine Auszahlung – doch auch sie sollen profitieren. Das geschieht in Form eines Steuernachlasses. Das Finanzamt kürzt demnach die Steuervorauszahlung um 300 Euro – auch dies soll automatisch geschehen. Andere wiederum sollen sich das Geld über die Einkommenssteuererklärung für 2022 zurückholen können.

Die Sache hat aber einen Haken. Auch die Energiepreispauschale muss versteuert werden. Im Schnitt bleiben den Beschäftigten 193 Euro netto übrig, so berichtet die ARD-Tagesschau.