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Bei Scheidung Versicherungsschutz überprüfen!

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wurden 2021 insgesamt 357.800 rechtsgültige Ehen geschlossen. Die Ehe ist also – trotz vieler neuer Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens – keineswegs ein „Auslaufmodell“.

Auch bleiben viele Paare recht lang zusammen, wenn man dem Zahlendurchschnitt glaubt – für immerhin 14,5 Jahre pro Ehe. Die Ehe also – für viele noch immer das Paradigma romantischer Zweisamkeit – ist trotz vieler alternativer Lebensformen noch immer beliebt.

Freilich: Auf der anderen Seite der Rechnung stehen in 2021 auch 142.800 Scheidungen. Und diese bringen nicht nur jede Menge Liebeskummer oder gar „Rosenkriege“ mit sich. Sondern auch für den Versicherungsschutz entstehen durch eine Scheidung praktische Probleme. Schmiedete der Bund der Ehe doch oft mehr zusammen als nur Herzen, wie vielen Ex-Paaren beim Blick in die Versicherungspolicen bewusst wird. Profitieren Paare doch auch von günstigen Partner- oder Familientarifen.

Auch betrifft der Versicherungsschutz oft die ehemaligen Partner – zum Beispiel, wenn eine Todesfallabsicherung (zum Beispiel eine Risikolebensversicherung) abgeschlossen wurde. Was aber tun, wenn die Vertragswerke die Paare noch immer aneinander ketten? Hierzu klärt aktuell der Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auf.

Haftpflicht und Hausrat: Jeder Ex-Partner sollte sein Eigenes haben

Ein typischer Versicherungsschutz, bei dem sich Familientarife lohnen, ist die Haftpflichtversicherung. Zudem sichert eine Hausratversicherung oft die gemeinsame Wohnung ab. Jedoch: Zieht ein Paar nach der Trennung auseinander, wird der Versicherungsschutz beider Policen prekär. Oft nämlich ist nur jener Ex-Partner abgesichert, der in der alten Wohnung wohnen bleibt.

Aus diesem Grund entstehen bei Trennung auch gefährliche Lücken im Versicherungsschutz. Demnach sollte jeder Partner eine eigene Versicherung für Haftpflicht und Hausrat abschließen. Nur so stehen beide Ex-Partner – zumindest beim Versicherungsschutz – auf der „sicheren Seite“.

Risikolebensversicherung: Bezugsrecht überprüfen

Wie aber sollte ein getrenntes Paar mit der Risikolebensversicherung verfahren? Schließlich sichern sich hier Eheleute zumeist mit gegenseitigem Bezugsrecht ab. In der Regel aber sehen die Ex-Partner keinen Anlass mehr, für gemeinsamen Versicherungsschutz weiterhin zu zahlen. Doch Vorsicht: Das Paar sollte nicht vorschnell kündigen, sobald gemeinsame Kinder im Spiel sind.

Denn bei vorschneller Kündigung stehen die Kinder schnell ohne Versicherungsschutz da, falls einem der Partner etwas passiert. Deswegen ist es klüger, einfach das Bezugsrecht anzupassen – die Police kann so abgeändert werden, dass die Kinder die Begünstigten sind.

Kein Rechtsschutz für Rosenkriege vor Gericht

Auch bei der Rechtsschutzversicherung sind meistens beide Partner zusammen abgesichert – über eine Familienrechtsschutzversicherung. Finanziert aber der Rechtsschutzversicherer auch einen endlosen Rosenkrieg vor Gericht für beide Partner? Leider nein. Denn viele Rechtsschutzversicherer schließen in ihren Versicherungsbedingungen Scheidungskosten oder Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung explizit aus.

Es besteht für den Fall der Scheidung demnach in der Regel kein Rechtsschutz. Mitunter aber zahlt der Rechtsschutzversicherer zumindest eine gemeinsame Rechtsberatung. Die Anwalts- und Gerichtskosten der Scheidung aber müssen die ehemaligen Eheleute allein tragen.

Trotzdem aber sollten sich beide Partner bei Scheidung schnell an den Rechtsschutzversicherer wenden, da es sein kann, dass für einen der Partner der Versicherungsschutz entfällt. Ähnlich wie bei der Hausrats- und Haftpflichtversicherung sollten also beide getrennt lebenden Partner eine eigene Police haben.

Bei Scheidung: Lieber Beratung bei Experten

Allgemein gilt: Trennen sich Partner, können entweder für einen der Partner oder für beide gefährliche Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Auf der sicheren Seite ist demnach nur derjenige, der sich Beratung bei einem Experten sucht. Denn nur so sind auch getrennten Wege eines geschiedenen Paares durch guten Versicherungsschutz abgesichert.