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Fehler bei der Hinterbliebenen-Vorsorge
Der passende Hinterbliebenen-Schutz ist keine leichte Angelegenheit und sollte stets mit einem qualifizierten Vermittler oder Berater abgesprochen sein, um Fehler zu vermeiden. Einige der häufigsten Fehler, die bei der Risikolebensversicherung gemacht werden, sind hier zusammengestellt.
- Aufschieben: „Demnächst“ die eigene Absicherung anzugehen, kann schon zu spät sein. Insbesondere, wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind, Unterhaltspflichten bestehen oder Kredite bedient werden müssen.
- Nicht Anpassen: Lebenslagen ändern sich und auch die Anbieter entwickeln ihre Produkte weiter. Deshalb sollte der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und angepasst werden.
- Koppelverträge: Aneinander gekoppelte Verträge haben entscheidende Nachteile. So droht der Verlust des Versicherungsschutzes, wenn bei finanziellen Engpässen die Zahlungen ausgesetzt werden oder gar gekündigt wird. Sind die Verträge getrennt, können die Raten für den Sparvertrag ausgesetzt werden. Der wesentlich günstigere Risikoschutz kann wahrscheinlich weitergezahlt werden.
- Online-Abschluss allein im Netz: Auf individuelle Beratung sollte auch bei einer Risikolebensversicherung nicht verzichtet werden, sofern nicht bereits ein umfangreiches Vorwissen besteht.
- Der Preis entscheidet: Wer auf das billigste Angebot zurückgreift, verzichtet mitunter auf wichtige Leistungen oder ärgert sich später über steigende Beiträge. Um einzuschätzen, welche Gesellschaften konstante Beiträge bieten und Kaufbeitragserhöhungen während der Laufzeit verzichten, ist Marktkenntnis und Erfahrung nötig.
- Nur den Hauptverdiener versichern: Paare sollten stets bedenken, dass natürlich auch der andere Partner versterben kann. Geprüft werden sollte, ob verbundenen Risiko-Lebensversicherungen oder auch eine gegenseitige „Über-Kreuz“-Absicherung besser ist. Auch Varianten mit fallender Versicherungssumme sind denkbar.
- Die Hinterbliebenen-Absicherung „auf sich selbst“ abschließen: Keine gute Idee. Aus steuerlichen Gründen sollte der Empfänger der Versicherungsleistung stets auch Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein.
- Halbwahrheit bei den Gesundheitsfragen: Das kann wie ein Bumerang zurückkommen; unter Umständen ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen ganz zu verweigern, wenn falsche oder unwahre Angaben bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen gemacht werden.
Eine umfassende Beratung zum Hinterbliebenen-Schutz sollte aber auch Informationen zu Vorsorgedokumenten wie Sorgerechts- und Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht umfassen. Versicherungsvermittler müssen dabei auf die Abgrenzung zur Rechtsberatung achten.