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Image by Wilfried Pohnke from Pixabay

Betriebliche Altersversorgung lohnt auch für Geringverdiener

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ätzt unter dem demographischen Wandel. Müssen doch immer weniger Beitragszahler im erwerbsfähigen Alter immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren. In 2019 lag die Zahl der Menschen im Rentenalter bei 18 Millionen Menschen – könnte aber laut Statistischem Bundesamt bis 2039 auf mindestens 21 Millionen Menschen anwachsen. Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter hingegen sinkt und sinkt. Die Folge: Immer weniger Menschen müssen für die Renten von immer mehr Seniorinnen und Senioren aufkommen. 

Rentenniveau im Sinkflug 

Und liegt das aktuelle Rentenniveau – das Verhältnis der durchschnittlich gezahlten Renten zum Durchschnittslohn – derzeit noch bei 48,21 Prozent, könnte es in 2045 bei nur 43 Prozent liegen. Die erste Säule des Rentensystems – die gesetzliche Rente – muss also durch zwei weitere Säulen ergänzt werden: durch die betriebliche Altersversorgung und durch die private Vorsorge. 

Altersversorgung: Die Nachbarn machen es vor 

Da lohnt es sich, europäische Nachbarländer zum Vorbild zu nehmen – die Niederlande zum Beispiel oder Dänemark. Anpassungslasten einer alternden Bevölkerung für das Rentensystem werden dort über leistungsfähige kapitalgedeckte Vorsorgesysteme aufgefangen. 

So verfügen in den Niederlanden mehr als 91 Prozent der aktiven Arbeitnehmer über eine Zusatzrentenregelung. In Deutschland hingegen sind es aktuell nur 53,9 Prozent der werktätigen Bevölkerung, die über eine Anwartschaft für eine Betriebsrente verfügen. Ab 2018 aber trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) der Bundesregierung in Kraft – und soll seitdem für eine größere Verbreitung der Betriebsrenten sorgen.

Altersversorgung für Geringverdiener: Durch Zuschuss attraktiv 

Besonders für Geringverdiener war es bisher schwer und unattraktiv, vom geringen Verdienst noch etwas für die Altersversorgung abzuführen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde aber auch ein Förderbetrag eingeführt, der Arbeitgebern gewährt wird, sobald diese für ihre Arbeitnehmer betrieblich vorsorgen: Bezahlt der Arbeitgeber im Kalenderjahr einen Betrag in Höhe von mindestens 240 Euro jährlich an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung, kann er sich diesen Beitrag mit 30 Prozent bezuschussen lassen.

Die Möglichkeit freilich gilt nur für Geringverdiener. So darf der Arbeitslohn höchstens 2.575 Euro monatlich betragen. Und der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 288 Euro. Der Betrag wird dem Arbeitgeber bei Anmeldung seines Arbeitnehmers zur Lohnsteuer gutgeschrieben. 

Und die Arbeitnehmer? Diese profitieren von einem Plus zur erwartbar niedrigen gesetzlichen Rente. Wer also trotz kleiner Lohntüte aktiv fürs Alter vorsorgen will, der sollte sich Rat suchend an eine Expertin oder einen Experten wenden. 

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