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In Coronazeiten ins Ausland reisen? Was zu beachten ist!
In Deutschland wurden Corona-Beschränkungen in den letzten Wochen nach und nach gelockert: Da liebäugeln viele Deutsche schon wieder mit einer Sommerreise. Noch sollte aber Geduld gefragt sein, wenn man nicht auf den Behandlungskosten im Ausland sitzen bleiben will. Denn bis 15. Juni gilt noch eine weltweite Reisewarnung des Bundesaußenministeriums.
In Deutschland werden viele Beschränkungen, die eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindern sollten, nach und nach aufgehoben: wenn auch die Bundesländer teils unterschiedliche Regeln durchsetzen. Schon ist es wieder möglich, bei schönem Wetter im Biergarten zu relaxen oder unter Sicherheitsbestimmungen ins Restaurant zu gehen. Auch Fitnesscenter und Sportanlagen haben vielerorts wieder geöffnet: ebenso wie Hotels.
Wie aber sieht es aktuell mit Reisen ins Ausland aus? Viele haben ihre Reise schon lange im Voraus gebucht und hoffen, nun doch noch im Sommer starten zu können. Aktuell heißt es aber noch: Geduld! Denn es gilt eine weltweite Reisewarnung des Bundesaußenministeriums. Wer trotzdem schon zeitiger aufbricht, der risikiert, dass die Auslandsreisekrankenversicherung im Ernstfall nicht zahlt. Denn in den Verträgen steht in der Regel explizit, dass Reisen in Staaten mit einer entsprechenden Warnung nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Konkret bedeutet nämliche eine Reisewarnung: Es besteht Gefahr für Leib und Leben!
Bundesaußenminister Heiko Maaß (SPD) hat angekündigt, diese Reisewarnung am 15. Juni aufheben zu wollen. Beziehungsweise zu lockern, denn zunächst soll die Reisewarnung nur für 29 europäische Länder fallen. Neben den 26 EU-Ländern betrifft dies auch Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Individuelle Warnungen sollen dann die pauschal geltenden ersetzen.
Wer dennoch schon vor dem 15. Juni verreisen will, sollte das Gespräch mit seinem Versicherer suchen und sich schriftlich bestätigen lassen, ob und in welchem Umfang die Auslandsreisekrankenversicherung doch zahlt. Manche Versicherer zeigen sich in der aktuellen Situation kulant – doch ist es immer besser, die Zusage schwarz auf weiß vorliegen zu haben, damit der Versicherer sich letztendlich nicht doch querstellt.
Auch nach dem 15. Juni ist Vorsicht geboten!
Dass ein ordentlicher Auslandsreise-Krankenschutz in Coronazeiten auch nach dem 15. Juni ein absolutes Muss ist, sollte ohnehin selbstverständlich sein. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nur für die Kosten auf, die sie üblicherweise auch hierzulande zahlen müsste. Ausdrücklich nicht dazu gehört der Rücktransport aus dem Urlaub. Wenn also eine Person zurückbefördert werden muss, etwa weil es in Deutschland schlicht mehr Notfallbetten und Beatmungsplätze gibt, so drohen hohe fünfstellige Kosten.
Ohnehin sollte man sich vor der Reise erkundigen, wie im Zielort die aktuelle Situation ist und welche Beschränkungen dort noch gelten. Beispiel Großbritannien: Auch wenn die Reisewarnung für das Land bald aufgehoben wird, ist die Lage dort keineswegs entspannt. Laut der John-Hopkins-Universität zählte die Insel zum 2. Juni 277.736 Corona-Erkrankte und 39.127 Tote: manche Regionen sind ein echter Corona-Hotspot. Dort gilt auch nach wie vor eine 14tägige Quarantäne-Pflicht für Reisende. Und wer auf ein gutes britisches Ale im Pub hofft, dürfte auch enttäuscht werden: erst ab 18. Juni hat Premierminister Boris Johnson erste Lockerungen für die Gastronomie in Aussicht gestellt, aktuell sind die Kneipen dicht.
Für den Sommerurlaub 2020 gilt deshalb ganz besonders: Zunächst die Lage vor Ort checken, bis man zum Urlaubsort aufbricht. Dazu gehört auch, sich über mögliche geltende Beschränkungen infolge der Coronakrise zu informieren, denn diese sind in Staaten und Regionen höchst unterschiedlich. Auch sollte man sich erkundigen, welche Maßnahmen und Ansprechpartner im Urlaubsort infrage kommen, wenn man doch einmal Corona-Symptome zeigt. Denn eine Ansteckungsgefahr besteht nach wie vor. Im Zweifel besser die Urlaubspläne korrigieren: und in ein Land fahren, das weniger Erkrankte zählt.