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Krads tragen ab 1. März 2019 wieder grün
Spätestens zum 1. März heißt es wieder: neues Nummernschild aufschrauben! Zumindest, wenn man ein Moped oder Mofa sein Eigen nennt. Dann nämlich verlieren die alten Kennzeichen ihre Gültigkeit. Um nicht ohne Versicherungsschutz zu fahren und damit sogar eine Straftat zu begehen, sollte man sich rechtzeitig um den Schutz kümmern.
Aktuell werden die meisten Mofas aufgrund des Wetters noch in der Garage stehen. Doch das wird sich schnell ändern, wenn die ersten warmen Tage wieder die Nase kitzeln und die Freunde flotter Kleinkrads auf die Straße rufen. Gerade in Großstädten und bei Jugendlichen gewinnen Mopeds und Kleinkrafträder wieder an Popularität, so berichten Fahrlehrerverbände und Zweirad-Clubs. Sie sind sparsam im Verbrauch und brauchen deutlich weniger Platz als ein Auto: Das hilft auch bei der Suche nach einer Parkgelegenheit.
Doch alljährlich ab dem 28. Februar heißt es wieder: Wer noch kein neues Nummernschild hat, darf nicht mehr auf die Straße. Dann nämlich verlieren die blauen Mofa-Schilder ihre Gültigkeit. Stattdessen ist im Jahr 2019 wieder grün die Farbe der Saison. Sollten Zweirad-Fans den Stichtag verpassen, so sollten sie sich keineswegs mit altem Kennzeichen auf die Straße trauen. Nicht nur begehen die Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten selbst tragen.
Deshalb ist es empfehlenswert, sich schon zeitig um das neue Schild zu kümmern. In der Regel ist hierfür nur ein Schreiben oder eine anderweitige Kontaktaufnahme bei dem Versicherer notwendig, der dann das neue Schild ausstellt. So bleibt den meisten Kradfahrern der Weg zur Zulassungsstelle erspart. Weil Mofas bei Dieben äußerst beliebt sind – von 1.000 Fahrzeugen werden laut Polizeistatistik im Schnitt immerhin elf entwendet, lohnt zusätzlich ein Kaskoschutz. Dann zahlt auch der Versicherer, wenn das Gefährt geklaut wird oder anderweitig beschädigt.
Welche Fahrzeuge aber brauchen überhaupt ein Mofa-Kennzeichen? Zunächst Krads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Doch auch Elektrofahrräder müssen entsprechend versichert werden, wenn sie mit einer Tretunterstützung schneller als 25 km/h fahren können. Darüber hinaus Fahrräder ohne Tretunterstützung, die mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ausweisen.