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Was wird von der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall abgezogen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine wichtige Absicherung für den Fall, dass man aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Doch was passiert, wenn der Leistungsfall eintritt und man eine private Berufsunfähigkeitsrente erhält? Welche Steuern und Abgaben müssen auf die BU-Rente gezahlt werden? Im Folgenden wird dies detailliert erläutert.

1. Steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsrente

Die private Berufsunfähigkeitsrente zählt steuerlich zu den sogenannten „sonstigen Einkünften“ (§ 22 EStG). Ob und in welchem Umfang Steuern auf die BU-Rente zu zahlen sind, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Versicherung und der Höhe der Rente.

1.1. Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer

Bei der Berufsunfähigkeitsrente handelt es sich nicht um Kapitalerträge im klassischen Sinn, daher fällt keine Abgeltungssteuer an. Stattdessen wird die BU-Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

1.2. Ertragsanteilsbesteuerung

Die Berufsunfähigkeitsrente wird nach dem sogenannten Ertragsanteilsverfahren besteuert. Hierbei wird nicht die gesamte Rente besteuert, sondern nur ein Teil davon – der sogenannte Ertragsanteil. Der Ertragsanteil ist dabei von der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung abhängig, also vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn.

Je jünger der Versicherte beim Eintritt der Berufsunfähigkeit ist, desto höher ist der Ertragsanteil und damit der steuerpflichtige Teil der Rente. Beispielsweise beträgt der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginn im Alter von 55 Jahren etwa 26 %. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf die jährliche Rentensumme, die versteuert werden muss.

1.3. Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Die Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, jedoch nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Dadurch können Versicherungsnehmer zumindest einen Teil der gezahlten Prämien steuerlich absetzen, was die Steuerlast mindern kann. Relevant sind dabei insbesondere die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen, in die auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einfließen.

2. Sozialversicherungsrechtliche Abgaben

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Dies unterscheidet sie von anderen Renten, wie etwa der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, auf die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden. Da die private BU-Rente aus einem privaten Versicherungsvertrag resultiert, wird sie nicht als sozialversicherungspflichtiges Einkommen gewertet.

3. Beispielrechnung

Zur Veranschaulichung hier ein einfaches Rechenbeispiel:

Angenommen, eine 55-jährige Person erhält eine private Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro pro Monat. Der Ertragsanteil beträgt, wie zuvor beschrieben, 26 %. Somit sind 26 % von 24.000 Euro (Jahresrente) steuerpflichtig, das entspricht 6.240 Euro. Dieser Betrag wird dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Versicherten versteuert. Hat der Versicherte beispielsweise einen Steuersatz von 30 %, so wären 1.872 Euro an Einkommensteuer zu zahlen, was monatlich 156 Euro entspricht.

Der Rest der Rente bleibt steuerfrei, und es fallen keine weiteren Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge an.

4. Fazit

Die private Berufsunfähigkeitsrente ist ein wichtiger Baustein der persönlichen Absicherung, sollte man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Zwar muss auf die Rente unter Umständen Einkommensteuer gezahlt werden, doch fällt diese nur auf einen Teil der Rente an, den sogenannten Ertragsanteil. Zudem sind keine Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung zu leisten, was die Rente weniger belastet als andere Einkünfte. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer BU-Versicherung eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche und finanzielle Aspekte optimal zu planen.

Wo liegen die Unterschiede in der Besteuerung der privaten BU, BU mit Basisrente und betrieblicher Berufsunfähigkeitsvorsorge

Bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) gibt es verschiedene Modelle, wie eine private BU-Versicherung, die Kombination mit einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) und die betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge. Jedes dieser Modelle hat seine eigenen steuerlichen und finanziellen Vor- und Nachteile, die im Folgenden detailliert erläutert werden.

1. Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die private BU-Versicherung ist die klassische Form der Absicherung, bei der die Versicherungsbeiträge vom Versicherungsnehmer privat gezahlt werden. Die steuerliche Behandlung dieser Beiträge und der späteren BU-Rente wurde bereits im ersten Teil des Artikels behandelt.

Vorteile

  • Individuelle Anpassbarkeit: Die Versicherung kann individuell an die Bedürfnisse und das Risiko des Versicherten angepasst werden.
  • Keine Sozialabgaben: Auf die BU-Rente fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Ertragsanteilsbesteuerung: Nur der Ertragsanteil der Rente ist steuerpflichtig.

Nachteile

  • Beiträge sind nur eingeschränkt absetzbar: Beiträge zur privaten BU können nur im Rahmen der Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Höhere Steuerbelastung im Alter: Da nur der Ertragsanteil besteuert wird, aber andere Einkünfte oft hinzukommen, kann im Alter eine relativ hohe Steuerlast entstehen.

2. Kombination der BU mit einer Basisrente (Rürup-Rente)

Bei dieser Variante wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Basisrente kombiniert. Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorgeform, die steuerlich begünstigt ist. Im Falle der Berufsunfähigkeit wird anstelle der Altersrente die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.

Steuerliche Behandlung

Die Beiträge zu einer Basisrente sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig. Für das Jahr 2024 sind bis zu 100 % der gezahlten Beiträge absetzbar, jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag von 26.528 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise 53.056 Euro (für Verheiratete). Im Leistungsfall wird die BU-Rente jedoch voll steuerpflichtig behandelt, da sie als Leibrente im Sinne des § 22 EStG zählt.

Vorteile

  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge: Ein großer Teil der Beiträge kann steuerlich abgesetzt werden, was die Steuerlast während der Einzahlungsphase erheblich mindern kann.
  • Absicherung der Altersvorsorge: Bei Renteneintritt wird die Basisrente ausgezahlt, sofern keine Berufsunfähigkeit eintritt.

Nachteile

  • Volle Besteuerung im Leistungsfall: Die Berufsunfähigkeitsrente wird im Leistungsfall zu 100 % mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
  • Geringe Flexibilität: Die Kombination ist unflexibler als eine separate BU, da die Leistungen an die Bedingungen der Basisrente gekoppelt sind.

3. Betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge

Die betriebliche BU-Vorsorge wird im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) angeboten. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine BU-Versicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge können vom Arbeitgeber oder durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer gezahlt werden.

Steuerliche Behandlung

Beiträge zur betrieblichen BU-Versicherung sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie im Rahmen der Gehaltsumwandlung finanziert werden. Im Leistungsfall ist die BU-Rente jedoch voll steuerpflichtig und es fallen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) auf die Rente an.

Vorteile

  • Steuer- und abgabenfreie Beiträge: Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, was zu einer direkten Entlastung führt.
  • Günstigere Konditionen: Durch den Gruppentarif können die Beiträge für die betriebliche BU günstiger sein.

Nachteile

  • Volle Besteuerung und Sozialabgaben im Leistungsfall: Die BU-Rente wird im Leistungsfall voll versteuert, und es fallen Sozialabgaben an.
  • Abhängigkeit vom Arbeitgeber: Die Versicherung ist oft an den Arbeitgeber gebunden. Bei einem Jobwechsel kann es schwierig sein, die Absicherung mitzunehmen oder zu gleichen Konditionen weiterzuführen.

4. Vergleich und Fazit

Jede der drei Varianten hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile:

  • Private BU-Versicherung: Ideal für maximale Flexibilität und individuelle Absicherung. Die Steuerlast ist vergleichsweise gering, da nur der Ertragsanteil besteuert wird. Jedoch sind die Beiträge nur eingeschränkt absetzbar.
  • Kombination mit Basisrente: Attraktiv für Selbstständige oder Gutverdiener, die von den steuerlichen Vorteilen der Basisrente profitieren möchten. Im Leistungsfall ist jedoch die volle Rente steuerpflichtig.
  • Betriebliche BU-Vorsorge: Bietet steuerliche Vorteile und günstigere Konditionen, ist jedoch im Leistungsfall stark belastet durch volle Besteuerung und Sozialabgaben. Zudem ist sie an das Arbeitsverhältnis gebunden.

Die Entscheidung für eine bestimmte Art der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auf den individuellen Lebensumständen und finanziellen Zielen basieren. Es ist ratsam, die verschiedenen Modelle genau zu vergleichen und sich von einen Versicherungsmakler unabhängig beraten zu lassen.