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Prävention gegen Frostschäden in der Wohngebäudeversicherung

Winterzeit ist Frostgefahr: Wie man sich vor den teuren Folgen von Frostschäden in der Wohngebäudeversicherung schützen kann.

Frostschäden machten allein 2020 etwa fünf Prozent des Schadenaufwands für Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung aus, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 2020 zahlten die Versicherer etwa 3,3 Milliarden Euro für solche Schäden. Doch es gibt Wege, diese Schäden zu vermeiden.

Mit dem Winter kommt auch der Frost, der eine potenzielle Gefahr für Wasserleitungen darstellt. Im schlimmsten Fall könnten die Wasserleitungen beim ersten längeren Frost platzen und weitere Schäden verursachen, bevor die vorherigen behoben werden konnten. „In Häusern, die über den Winter nicht bewohnt werden können, sollte deshalb das Wasser aus den Leitungen abgelassen werden“, rät Käfer-Rohrbach.

Der Versicherungsverband gibt daher Ratschläge, um Frostschäden zu vermeiden:

  • Alle Räume sollten ausreichend beheizt werden, da Wärme das effektivste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist. Heizungsventile sollten nie komplett geschlossen werden, besonders nicht in wenig genutzten Räumen wie Kellern, Vorrats- oder Abstellräumen, Gästezimmern und Gäste-WCs. 
  • Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schützt nur begrenzt: Der sogenannte Frostwächter verhindert lediglich das Einfrieren des Heizkörpers, nicht jedoch entfernt verlegte Rohre. 
  • Wasserleitungen im Freien oder in unbeheizten Räumen sollten entleert und vom Wasser genommen werden. 
  • Bei undichten Fenstern oder Außentüren ist es ratsam, die Isolierung zu verbessern, um kalte Zugluft von den Rohren fernzuhalten. Dies sollte auch für Kellerfenster gelten. 
  • Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial geschützt werden, um sie vor den kalten Temperaturen zu bewahren.