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Wohn-Riester für energetische Sanierung geöffnet

Der Wohn-Riester, die staatlich geförderte Eigenheimrente, wird erweitert. Zukünftig soll der Wohn-Riester auch für energetische Sanierung eingesetzt werden können.

Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.

Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:

  • Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn 
  • Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung) 
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen 
  • Riester-Darlehen 
  • Riester-Bausparvertrag 
  • Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten 

Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.

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