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Inflation: Versicherungsschutz aufstocken statt kündigen
Die steigenden Lebenshaltungskosten lassen viele Menschen nach Sparpotenzial suchen. Doch vor einer vorschnellen und leichtfertigen Kündigung wichtiger Versicherungsverträge warnen Verbraucherschützer.
Wichtige Versicherungen – beispielsweise für die Absicherung der Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit – sollten nicht voreilig gekündigt werden, warnt die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV). Im Gegenteil: Inflationsbedingt könnten die vereinbarten Leistungen im Schadensfall nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
„Im besten Fall haben Versicherte schon bei Vertragsschluss eine Beitragsdynamik vereinbart. Über diese erhöht sich der Versicherungsschutz regelmäßig wiederkehrend um einen bestimmten Faktor ohne erneute Gesundheitsprüfung. Durch diese Beitragsdynamik kann eine inflationsbedingte Absenkung des Leistungsniveaus zumindest teilweise ausgeglichen werden“, schreiben die Verbraucherschützer.
Wurde bei Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, ist die Erhöhung der Versicherungsleistungen innerhalb bestimmter Grenzen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich (z. B. nach Heirat, Geburt eines Kindes, darlehensfinanziertem Immobilienerwerb, etc.).