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Arbeitnehmersparzulage: Wie hoch sie ist und wie man sie bekommt
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 wird versucht, mit der Aussicht auf eine Verdopplung der Arbeitnehmersparzulage ‚auf Stimmenfang‘ zu gehen. Doch was verbirgt sich hinter der Arbeitnehmersparzulage? Wer bekommt sie und wie hoch ist sie?
Mit der Arbeitnehmersparzulage will der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern fördern. Geleistet wird diese Förderung im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VWL). Darunter versteht das ‚5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer’ (5. VermBG) Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
Diese zusätzlichen Arbeitgeber-Zahlungen können zum Beispiel erbracht werden, weil es ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der individuelle Arbeitsvertrag so vorsieht.
Vermögenswirksame Leistungen können laut Gesetz in eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten fliessen; etwa in einen Bausparvertrag oder Wertpapiere (z.B. Aktien). Zu den wichtigsten Anlageformen zählen:
- Banksparplan
- Bausparvertrag,
- Fondssparplan oder
- Tilgung eines Baukredites (falls der Arbeitnehmer eine Immobilie erwarb oder einen Baukredit abbezahlt)
Vermögenswirksame Leistungen können aber auch in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umgewandelt werden.
Die Arbeitnehmersparzulage bekommen Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen erhalten aber unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen verdienen. Bei der Höhe der Arbeitnehmersparzulage ist die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen entscheidend. Wer VL für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet (z.B. Bausparvertrag), hat einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 17.900 Euro (Alleinstehend) beträgt. Bei zusammenveranlagten Ehe- oder Lebenspartnern liegt die Grenze bei 35.800 Euro. Bei anderen Anlageformen (z.B. Aktienfonds) gelten 20.000 Euro (Singles) bzw. 40.000 Euro (Eheleute) als Einkommensgrenzen, um die staatlichen Zuschüsse zu bekommen.
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage ist auf 470 Euro (VL für wohnwirtschaftliche Zwecke) bzw. 400 Euro (VL in anderen Anlageformen) beschränkt. Allerdings können beide Zulagen miteinander kombiniert werden, sodass insgesamt bis 870 Euro Förderung für vermögenswirksame Leistungen pro Jahr fließen könnten.