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Pfändungsfreigrenzen werden angehoben
Wer Schulden hat, darf zukünftig etwas mehr Geld in der Börse behalten. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2021 angehoben.
Auch Bundesbürger mit finanziellen Problemen, müssen ein auskömmliches Leben führen können. Deshalb hat der Gesetzgeber einen monatlichen Grundbetrag vom Arbeitseinkommen festgelegt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau abrutschen und staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Die gute Nachricht: Ab dem 1. Juli 2021 dürfen Schuldner mehr von ihrem Lohn behalten. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen erhöht sich von 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro. Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, steigt dieser Beitrag. Die Berechnung ist abhängig vom Gehalt sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.
Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge geschützt
Damit Menschen mit Schulden für ihren Ruhestand privat vorsorgen können, sind auch die betriebliche Altersvorsorge und die Zulagen für vermögenswirksame Leistungen vor Gläubigern geschützt. Darüber hinaus bestimmte Renten und Zahlungen aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen. Hier lohnt es sich im Zweifel, eine professionelle Beratung einzuholen.
Auf bestimmte Versicherungen sollte man trotz Schulden nicht verzichten. So sollte jeder Bundesbürger eine private Haftpflicht-Police besitzen: Sie leistet, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist ohnehin Pflicht. Die Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung, falls man mit einem teuren Rechtsstreit konfrontiert wird. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte -wenn möglich- nicht gekündigt werden, da sie die Arbeitskraft absichert. Andere Versicherungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen.