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Pflicht zur Maser-Impfung greift ab März
Im März 2020 treten wieder einige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Wichtig für Eltern: Eine Maserschutzimpfung für den Nachwuchs ist künftig Pflicht.
Auch zum März 2020 hat der Gesetzgeber wieder einige Neuerungen angeschoben, die die Bürger kennen sollten. So tritt zum Monatsanfang das sogenannte Maserschutzgesetz in Kraft. Wenn Kinder einen Kindergarten oder eine Schule besuchen, müssen sie ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eine Maserschutzimpfung vorweisen. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, können aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro verdonnert werden.
Wer regelmäßig auf Medikamente angewiesen ist, dem wird künftig der Weg zur Apotheke erleichtert. Demnach dürfen Ärzte ein Wiederholungsrezept ausstellen: Es gestattet, dass man bis zu dreimal pro Jahr ein Medikament bekommt, ohne extra beim Arzt vorstellig werden zu müssen. Auch das ist Bestandteil des Maserschutzgesetzes.
Darüber hinaus lassen sich mehr Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen, denn die betreffende Umzugskostenpauschale wird erhöht. Bei einem beruflich bedingten Umzug können Verheiratete und Lebenspartner künftig 1.639 Euro geltend machen, Alleinstehende 820 Euro. Für Kinder und weitere Angehörige sind noch einmal weitere 361 Euro drin.