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Gesetzliche Rente: Viele erhalten nur knappe Altersbezüge

Aktuelle Zahlen der Rentenversicherung zeigen erneut, wie wichtig die zusätzliche Altersvorsorge ist. Nicht einmal 640 Euro Brutto-Monatsrente erhielt ein Ruheständler im Schnitt, wenn sie eine sogenannte Regelaltersrente bezogen. Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlte, musste auch mit durchschnittlich 1.311 Euro Vorlieb nehmen.

Wer ein auskömmliches Alterseinkommen haben will, sollte sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Sie ist zwar eine wichtige Stütze, die nicht schlechtgeredet werden sollte. Aber für viele Menschen reichen die gesetzlichen Altersbezüge schlicht nicht aus, sind doch private und betriebliche Altersvorsorge weitere wichtige Stützen. Das zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), über die aktuell das Fachportal „Versicherungsjournal“ berichtet.

durchschnittliche Regelaltersrente: 638 Euro monatlich

Demnach erhielten 2018 circa 18,25 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente, darunter 8,11 Millionen Männer und 10,14 Millionen Frauen. Die sogenannte Regelaltersrente fiel im Schnitt jedoch recht knapp aus:

Stark vereinfacht bedeutet „Regelaltersrente“, dass der Versicherte das normale Rentenalter erreicht hat, um abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln zu dürfen. Dafür muss er die Wartezeit von fünf Jahren erreicht haben sowie die Regelaltersgrenze überschritten: Hier gilt es zu bedenken, dass das Renteneintrittsalter seit einer Gesetzreform schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Die Regelaltersrente fiel mit durchschnittlich 638 Euro Monatsrente recht knapp aus: Eingerechnet wurden die Renten von immerhin 7,68 Millionen Ruheständlern.

Etwas besser sieht immerhin der Rentenschnitt für besonders langjährig Versicherte aus, die 45 Beitragsjahre zur Rentenkasse vorzeigen können. Sie bekamen 2018 im Schnitt 1.311 Euro ausgezahlt. Auffallend ist aber zugleich, dass diese langen Beitragsjahre viele Ruheständler nicht erreichen. Lediglich 1,16 Millionen Rentner hatten Anspruch auf die Rente für besonders langjährige Versicherte erworben. Das sind nur knapp 6,4 Prozent aller Altersrentner.

Besonders Frauen von Altersarmut bedroht

Die Altersrente für langjährig Versicherte wurde da schon häufiger in Anspruch genommen: Hierfür sind 35 Beitragsjahre notwendig. Die 1,94 Millionen Ruheständler in dieser Kategorie bekamen im Schnitt immer noch 1.116 Euro pro Monat ausgezahlt.

Rund 1,84 Millionen schwerbehinderte Rentner erzielten durchschnittlich 1.150 Euro gesetzliche Rente und jene, die eine „Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit“ bezogen, 1.303 Euro. Der Hintergrund für letztgenannten Anspruch: Wer über 60 Jahre alt und arbeitslos war, konnte in der Vergangenheit bereits früher in Rente gehen, allerdings mit deutlichen Abschlägen.

Auffallend ist, dass vor allem Frauen von niedrigen Renten bedroht sind. So weist die Rentenversicherung auch eine „Altersrente für Frauen“ aus, für die aber strenge Kriterien erfüllt sein müssen. Erstens muss die Frau vor dem 1.1.1952 geboren sein, diese Rentenart wird also gerade über das biologische Alter schrittweise abgeschafft. Zweitens muss die Bezieherin das 60. Lebensjahr vollendet haben, mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach Vollendung des 40. Lebensjahres geleistet sowie eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Trotz dieser strengen Vorgaben ist die „Altersrente für Frauen“ aktuell die Rentenart mit den meisten Leistungsbeziehern bzw. – in diesem Fall – Bezieherinnen. Immerhin 3,55 Millionen Damen hatten Anspruch darauf. Und sie erhielten im Schnitt nur 871 Euro überwiesen.

Das Problem niedrigerer Altersrenten zeigt auch der Blick auf die Regelaltersrente. Erzielten männliche Ruheständler im Schnitt 848 Euro, so bezogen die Frauen lediglich 497 Euro. Das resultiert auch aus der deutlich niedrigeren Erwerbsbeteiligung vieler Frauen in der Vergangenheit, speziell in den alten Bundesländern. Noch gegen Ende der 80er Jahre arbeitete in den alten Bundesländern nur etwas mehr als jede zweite Frau, mittlerweile nähert sich die Erwerbsbeteiligung den 80 Prozent an.

Dennoch: Gerade Frauen sollten sich auf die gesetzliche Rente nicht verlassen. Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie aufgrund Erziehung und Pflege, Teilzeitarbeit und etwas niedrigere Löhne sorgen noch immer für geringere Rentenansprüche. Ein Beratungsgespräch kann helfen, die passende Vorsorge zu finden.