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Drohnen – nicht ohne Versicherung!
Die Drohne boomt! Mehr als 500.000 Kopter waren zum Jahresende 2017 bereits im Einsatz, so berichtet die Deutsche Flugsicherung. Die kleinen Flugobjekte werden nicht nur für spektakuläre Foto- und Filmaufnahmen in luftigen Höhen verwendet, sondern auch, um etwa Schornsteine und Dächer zu reparieren. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Fest steht: Wer eine Drohne sein Eigen nennt, der darf sie nicht ohne Haftpflicht-Schutz fliegen lassen. Das empfehlen nicht nur Versicherungsexperten, sondern das schreibt sogar der Gesetzgeber vor. Grundlage ist § 43 Absatz 2 des Luftfahrtverkehrsgesetzes. Darin ist die Versicherungspflicht für Drohnen festgehalten.
Das bedeutet freilich nicht, dass jede Privatperson eine eigenständige Drohnenversicherung braucht. Ein gewisser Grundschutz ist auch in manchen Privathaftpflicht-Policen enthalten. Das gilt freilich nur, wenn die Leistung explizit in den Vertragsbedingungen genannt wird. Gerade wer einen älteren Vertrag hat, sollte prüfen, ob seine Haftpflicht für Drohnen greift. Dabei ist auch das Gewicht im Auge zu behalten, denn oft sehen die Verträge hier strenge Grenzen vor, etwa bis 1,5 Kilogramm.
Wer seine Drohne aber gewerblich verwendet, der kommt um eine eigenständige Police nicht herum. Hier ist Vorsicht geboten: Mitunter wird schon das Anfertigen von Luftaufnahmen als gewerbliche Nutzung gewertet. Dabei bietet eine eigenständige Drohnen- oder Quadrocopter-Versicherung mitunter Leistungen, die eine Privathaftpflicht eben nicht beinhaltet, etwa eine Art Kasko-Baustein. Der Preis richtet sich in der Regel nach Größe bzw. dem Gewicht, dem Einsatzort sowie der Art der Verwendung.
Experten schätzen, dass derzeit etwa jede fünfte Drohne in Deutschland ohne Haftpflicht-Schutz gesteuert wird. Die Folgen können bitter sein. Jeder kann sich ausmalen, wie hoch der Schaden wird, wenn eine Drohne versehentlich in ein Auto steuert und der Fahrer die Kontrolle verliert. Oder wenn die Drohne gar einen „richtigen“ Helikopter beschädigt. Schnell gehen die Schadenforderungen in die Millionen und der Nutzer ist hochverschuldet.
Aus diesem Grund müssen auch strenge Sicherheitsregeln beachtet werden. Die Drohne darf nicht über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen genutzt werden. Bei vorliegenden Versicherungsschutz und unter der Prämisse eines Drohnengewichts unter 5 kg, darf die Drohne bis zu 100m über dem Boden aufsteigen. Wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld bis 50.000 Euro fürchten.