Blog
Fasching – und wieder lockt der närrische Kurzzeit-Schutz!
Die Versicherer nutzen spezielle Ereignisse wie die Fastnacht, um über Apps Kurzzeit-Versicherungen anzubieten: Diese gelten oft nur wenige Tage und bieten einen Schutz bei Unfällen oder anderen Schäden. Das Problem: Eine vollwertige Unfallversicherung können diese Policen keineswegs ersetzen. Und aufs Jahr hochgerechnet sind sie zudem exorbitant teuer.
Helau und Alaaf! Wieder steht die Faschingszeit vor der Tür, und damit auch so manch närrisches Treiben. Ganz gleich, ob man in Düsseldorf, Köln oder einer anderen Fastnachts-Hochburg feiert: In vielen Orten herrscht dann wieder mehrere Tage Ausnahmezustand. Es wird getrunken, getanzt und sich ganz dem närrischen Treiben hingegeben.
Im närrischen Trubel ist das Unfallrisiko durchaus erhöht. Das haben auch die Versicherer erkannt und bieten deshalb sogenannte Kurzzeit-Versicherungen an. Diese Unfallversicherungen können auch für weitere Feste und Ereignisse abgeschlossen werden: neben dem Fasching etwa für das Oktoberfest, den Ski-Ausflug mit der Familie oder andere Anlässe. Oft wenden sich diese Policen an eine junge Zielgruppe und tragen originelle Namen, etwa „Jeckenschutz“. Bequem können sie per App innerhalb weniger Minuten abgeschlossen werden.
Eingeschränkter Schutz
Doch wer eine solche Kurzzeit-Versicherung abschließt, sollte bedenken, dass der Schutz sehr eingeschränkt ist. In der Regel gilt sie nur wenige Tage. Mitunter greifen die Verträge nur bei Unfällen, die sich tatsächlich beim Fasching oder auf dem Weg zur Veranstaltung ereignen. Wenn jemand in den eigenen vier Wänden verunglückt statt beim Tanzen auf der Bierbank, ist er dann nicht unfallversichert.
Auch bieten die Verträge oft nur eine sehr niedrige Invaliditätssumme: üblich sind 50.000 Euro. Das reicht nicht, um schlimme Folgen eines Unfalls finanziell abzusichern. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die volle Invaliditätssumme oft nicht ausgezahlt wird, sondern – abhängig von der Schwere der Verletzung – nur eine Teilsumme. Das hängt in der Regel von der sogenannten Gliedertaxe ab: Das ist eine Tabelle, in der festgehalten wird, wie hoch die Teilleistung bei der Funktionsunfähigkeit einzelner Gliedmaßen und Sinnesorgane ausfällt. Ist dann das Bein unterhalb des Knies bleibend geschädigt, gibt es unter Umständen nur 50 Prozent der vollen Summe.
Deshalb raten Verbraucherschutz und Versicherungsexperten dazu, lieber gleich eine vollwertige Unfallversicherung abzuschließen. Üblich ist eine Grundsumme von 100.000 Euro und die Vereinbarung einer sogenannten Progression. Dann steigt die ausgezahlte Versicherungssumme nach einem Unfall überproportional an, wenn eine bestimmte Schwere der Beeinträchtigung erreicht ist. Zudem gilt es zu bedenken, dass der Kurzzeitschutz oft sehr teuer ist. Kostet eine 24-Stunden-Versicherung beispielsweise 5,99 Euro, sind das aufs Jahr hochgerechnet schon mehr als 2.186 Euro Jahresbeitrag! Das können Jecken wirklich billiger haben.