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Wohngebäudeversicherung – Friederike verursacht Milliardenschaden
Am 18. Januar fegte Orkan „Friederike“ über Deutschland hinweg, deckte Dächer ab, legte den Verkehr lahm und kostete sogar acht Menschen das Leben. In einer ersten Schätzung ging der Versicherungsdachverband GDV von einem Schaden in Höhe von 500 Millionen Euro aus. Doch diese Schadenssumme musste der Verband nun deutlich nach oben korrigieren: Friederike war der zweitteuerste Wintersturm aller Zeiten!
Vor einer Woche hatte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Dachverband der Versicherer, den Schaden durch Friederike für die Versicherer noch auf 500 Millionen Euro beziffert. Doch nun liegen dem Verband genauere Zahlen vor und er musste diese Summe deutlich nach oben korrigieren: 1 Milliarde Euro wird die Branche nun für die entstandenen Schäden zahlen müssen! Damit ist Friederike zweitteuerster Wintersturm aller Zeiten. Nur Kyrill war mit 2,06 Milliarden Euro noch teurer.
Orkan Friederike zeigte erneut, wie wichtig es ist, sein Hab- und Gut mit einer entsprechenden Versicherung abzusichern. Allein 900 Millionen Euro müssen die Versicherer demnach für Sachschäden zahlen – etwa Schäden am Haus. Hierfür ist es nicht nur sinnvoll, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die in der Regel für Sturmschäden ab Windstärke 8 zahlt. Ein zusätzlicher Elementarschaden-Baustein ist unerlässlich, wenn zum Beispiel infolge von Starkregen Wasser in den Keller dringt und das Gemäuer schädigt.
Schaden schnell melden!
Wer seinen Schaden bisher nicht gemeldet hat, sollte das schnellstens nachholen. In der Regel hat eine Schadensmeldung unverzüglich -also so schnell wie möglich!- zu erfolgen, damit der Versicherer den Schaden begutachten kann. Schon eine 14tägige Versäumnis führt dazu, dass die Gesellschaft ihre Leistung stark kürzen darf, wie unter anderem ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal zeigt (Az.: 39 C 557/06).
Wenn der Schaden gemeldet wurde, sollten Hausbesitzer konkret mit ihrem Versicherer absprechen, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind. Das ist manchmal ein schwieriges Unterfangen. Einerseits dürfen die Schäden nicht einfach beseitigt bzw. repariert werden, wenn der Versicherer auf Begutachtung besteht. Eine vorschnelle Reparatur kann also zu Problemen mit dem Versicherer führen. Anderseits gibt es eine Pflicht zur Schadensminderung: Versicherungsnehmer müssen verhindern, dass der Schaden noch größer wird und Folgeschäden auftreten.
Das ist derzeit schwierig, wenn das Dach repariert werden muss. Laut einem Bericht von MDR aktuell sind nach dem Orkan Friederike in einigen Regionen so viele Schäden aufgetreten, dass die Dachdecker schlicht ausgebucht sind und bei kleineren Arbeiten zunächst nur eine provisorische Abdeckung übernehmen. In solch einem Fall sollte der Versicherer darüber in Kenntnis gesetzt werden – hierbei kann es helfen, sich das Bemühen um Hilfe von der Dachdeckerfirma schriftlich bestätigen zu lassen. Wichtig: Hausbesitzer sind nicht dazu verpflichtet selbst auf das Dach zu steigen! Besser auf professionelle Hilfe warten, bevor man noch selbst verunglückt.